
Teilstationäre & stationäre Hilfen zur Erziehung
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(SGB VIII, § 1)
Der Fachbereich „Teilstationäre & stationäre Hilfen zur Erziehung“ bietet jungen Menschen und deren Familien durch seine Angebote nach §§ 27, 32, 34 und 41 SGB VIII, sowie nach §19 SGB VIII Unterstützung und Begleitung
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in Krisen- und Belastungssituationen
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in Erziehungsfragen
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bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
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bei der Lösung von Konflikten
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bei der sozialen Integration
Unsere multiprofessionellen und interkulturellen Teams bestehen aus pädagogischen Fachkräften, wie z.B. Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Jugend- und Heimerzieher* innen und Erzieher*innen. Die Angebote der (teil-)stationären Jugendhilfe führen wir vorrangig im Auftrag des Jugendamts der Stadt Mannheim durch.
Ambulante Hilfen
Der Fachbereich „Ambulante Hilfen“ bietet jungen Menschen und deren Familien durch seine Angebote nach §§ 27, 29, 30, 31 und 35a SGB VIII Unterstützung und Begleitung
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in Krisen- und Belastungssituationen
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in Erziehungsfragen
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bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
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bei der Lösung von Konflikten
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bei der sozialen Integration
Unsere multiprofessionellen und interkulturellen Teams bestehen aus pädagogischen Fachkräften, wie z.B. Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Jugend- und Heimerzieher* innen und Erzieher*innen. Die Angebote der ambulanten Jugendhilfe führen wir vorrangig im Auftrag des Jugendamts der Stadt Mannheim durch.

Fachbereichsleitung
Teilstationäre & stationäre Hilfen zur Erziehung
Sebastian Roskosch
Tel.: 0621 / 33819-26
