Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten (BAMF)

Integrationskurse für Migrantinnen und Migranten (BAMF)

Der Integrationskurs ist ein Angebot für Zuwanderinnen und Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland leben und nur wenig oder gar kein Deutsch sprechen:

  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
  • Neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus
  • Bereits länger in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer, die keine oder sehr wenig Deutschkenntnisse besitzen
  • EU-Bürgerinnen und –Bürger
  • Deutsche Staatsangehörige mit Integrationsbedarf
  • Alle Asylbewerbenden
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis gemäß §24 AufenthG
  • Inhaber des neuen Aufenthaltstitels gemäß §104c AufenthG (“Chancen-Aufenthaltsrecht”)

Der Integrationskurs unterstützt Sie beim Erwerb der deutschen Sprache. Ebenso erhalten Sie Basiskenntnisse über den deutschen Arbeitsmarkt, das Gesundheitssystem sowie die Rechtsordnung in Deutschland.
Die Teilnahme hilft Ihnen dabei, sich im Alltag zu verständigen und an der deutschen Gesellschaft teilhaben zu können. Durch die Abschlussprüfung erreichen Sie im Idealfall das Gesamtergebnis B1.

Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten (eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten) und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Der Sprachkurs besteht aus sechs Kursabschnitten mit jeweils 100 Unterrichtseinheiten. Die ersten 300 Unterrichtseinheiten werden Basiskurs genannt, die darauf folgenden 300 Unterrichtseinheiten Aufbausprachkurs

Kursinhalte

Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens (Einkaufen, Wohnen, Gesundheit etc.) und für die Arbeitswelt. Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen und zu telefonieren. Der Sprachkurs schließt mit der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) auf B1-Niveau ab.

Im Orientierungskurs lernen Sie Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Ihrer neuen Heimat. Sie erhalten Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, aber auch über den deutschen Alltag, Traditionen, Vorschriften und Freiheiten. Der Orientierungskurs schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ ab.

Voraussetzungen

Um einen Integrationskurs zu besuchen, brauchen Sie einen Berechtigungsschein. Dieser kann von der Ausländerbehörde, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dem Bundesverwaltungsamt oder dem Jobcenter ausgestellt werden. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche Behörde in Ihrem individuellen Fall dafür zuständig ist. Wir beraten Sie gerne.

Kosten

Die Kosten für einen Kurs sind immer gleich – egal wo in Deutschland oder bei welchem Träger der Kurs gemacht wird.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler müssen in der Regel keinen Kostenbeitrag leisten.

Teilnahmeberechtigte, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen oder die aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind, können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und von der dafür zuständigen Stelle zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, sind Sie automatisch vom Kostenbeitrag befreit. In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag auf Kostenbefreiung bei der Regionalstelle stellen.

Wenn Sie durch das Bundesamt von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit wurden oder Sie bei Bezug von Arbeitslosengeld II von der dafür zuständigen Stelle zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, können Sie einen Zuschuss zu Ihren Fahrtkosten zum Integrationskurs erhalten. Der Zuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt. Voraussetzung ist jedoch immer, dass der Kursort mindestens 3 km von Ihrer Wohnung entfernt ist (Fußweg). Für den Fahrtkostenzuschuss müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes stellen. Bei den Antragstellungen helfen wir Ihnen gerne.

Die anderen Teilnahmeberechtigten müssen den Eigenanteil von 50 Prozent (2,29 € pro UE ) selbst übernehmen.

Teilnahmeberechtigte, die innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung erfolgreich den Integrationskurs abschließen, können 50 Prozent des Kostenbeitrags vom BAMF erstattet bekommen.

Die Prüfungen am Ende des Kurses sind kostenfrei.

In allen unseren Kursen unterrichten qualifizierte Kursleiterinnen mit BAMF-Zulassung und langjähriger Berufserfahrung im Bereich der Integrationskurse.

Kontakt Integrationskurse:

Emanuele La Rosa
Haus der AWO
Murgstr. 3, 1. OG
68167 Mannheim

Tel. 0621-3381943

E-Mail: integrationskurse [at] awo-mannheim [dot] de

Anmeldungen:
Montag 13:30 – 15:30Uhr
Donnerstag 10 – 12Uhr
Freitag 10 – 12Uhr


Info:

Link zu den allgemeinen Informationen des BAMFs: Merkblatt Ausländerbehörde

AWO Mannheim
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